Tipps zur Einkommensteuer-Erklärung bzgl. Absetzbarkeit von Kosten in Verbindung mit Haustieren

 

Haustiere kosten Geld. Bestimmte Ausgaben können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wie z.B. der Tierfriseur, der ins Haus kommt, der mobile Tierarzt/Tier-Heilpraktiker, der das Tier Zuhause behandelt/auch ein Hunde- oder Katzensitter, der täglich nach Hause kommt und das Haustier betreut/Tiertrainer, der nach Hause kommt.

Wichtig hierbei: dem Finanzamt muss im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung eine Rechnung über die entsprechende Dienstleistung vorgelegt werden, der Betrag muss 'unbar" bezahlt werden, also per Überweisung.

Insgesamt können pro Jahr bis zu € 4.000,00 geltend gemacht werden, davon erstattet das Finanzamt 20% der tatsächlich angefallenen Kosten

                                                       Pfötchenhilfe Loisachtal e.V.
                                                                                                                      - gemeinnütziger Tierschutzverein -
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